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Allgemeine                                          
Geschäftsbedingugen:
    


Mit der Verwendung unseres Angebotes erkennt der Nutzer die nachstehenden Geschäftsbedingungen an.
Verwaltervertrag Grundlage für die Verwalterbeauftragung bildet der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Verwaltervertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei
verhandelbar.
Vertragsdauer und Kündigung richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Verwaltervertrages. In der Regel wird der Verwaltervertrag für die Dauer von zwei bis drei Jahren geschlossen.
Weitergabeverbot
Sämtliche Unterlagen, die wir im Rahmen der Beauftragung für den Kunden erstellen, sind ausdrücklich für ihn bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, diese
Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung durch uns, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Geheimhaltung
Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung über alle Daten und Informationen, die uns im Rahmen der jeweiligen Beauftragung bekannt werden. Es werden von uns
nur Daten des Auftraggebers erfasst, gespeichert und verarbeitet, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Eine Weitergabe von Daten und sonstigen
Informationen an Dritte erflogt nicht, es sei denn die Weitergabe ist zur Erreichungdes Vertragszweckes erforderlich oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung
zwingend. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer jederzeit dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der übermittelten personenbezogenen Daten zu verlangen.
Wir verweisen hier ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung derInter-Wohnungen UG (haftungsbeschränkt) nach der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)-Bitte klicken-
Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.
Verwaltervergütung
Die Verwaltervergütung richtet sich nach der Vorgabe des Verwaltervertrages. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils bis zum dritten Werktag eines
Monats fällig. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung
an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist.
Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer benanntes Konto. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert und unbestritten.
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.
Haftungsbegrenzung
Die Haftung wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen

uns beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für uns als Auftragnehmer zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand wird der Firmensitz des Auftragnehmers vereinbart.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt
werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung
soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.


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