Allgemeine
Geschäftsbedingugen:
Mit der Verwendung unseres Angebotes erkennt der
Nutzer die nachstehenden
Geschäftsbedingungen an.
Verwaltervertrag
Grundlage für die Verwalterbeauftragung bildet der zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer geschlossene Verwaltervertrag. Dieser legt den Leistungsumfang
und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei
verhandelbar.
Vertragsdauer und Kündigung richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des
Verwaltervertrages. In der Regel wird der Verwaltervertrag für die Dauer von
zwei
bis drei Jahren geschlossen.
Weitergabeverbot
Sämtliche Unterlagen, die wir im Rahmen der Beauftragung für den Kunden
erstellen,
sind ausdrücklich für ihn bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt,
diese
Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung durch uns, die zuvor schriftlich
erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Geheimhaltung
Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung über alle Daten und Informationen,
die
uns im Rahmen der jeweiligen Beauftragung bekannt werden. Es werden von uns
nur Daten des Auftraggebers erfasst, gespeichert und verarbeitet, die zur
Vertragserfüllung erforderlich sind. Eine Weitergabe von Daten und sonstigen
Informationen an Dritte erflogt nicht, es sei denn die Weitergabe ist zur
Erreichungdes Vertragszweckes erforderlich oder aufgrund einer gesetzlichen
Verpflichtung
zwingend. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer jederzeit dieser
Verschwiegenheitspflicht entbinden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der übermittelten
personenbezogenen Daten zu verlangen.
Wir verweisen hier ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung derInter-Wohnungen UG (haftungsbeschränkt) nach der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)-Bitte klicken-
Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt über die Beendigung des jeweiligen
Vertragsverhältnisses hinaus.
Verwaltervergütung
Die Verwaltervergütung richtet sich nach der Vorgabe des Verwaltervertrages.
Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils bis zum dritten Werktag eines
Monats fällig. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein
gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung
an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist.
Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer
benanntes Konto. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt es
sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert und unbestritten.
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen
Mehrwertsteuersatz.
Haftungsbegrenzung
Die Haftung wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
begrenzt.
Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen
uns beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem
Zeitpunkt, in dem die
Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für uns als
Auftragnehmer zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden
Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand wird der Firmensitz des
Auftragnehmers vereinbart.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so
soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt
werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam
ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung
soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den
wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im
Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
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